Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung, eine erste sache?
Der Begriff eidesstattliche Versicherung oder auch als Offenbarungseid bekannt ist das letzte Mittel der Gläubiger, Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse zu bekommen. Die Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung kann der Gläubiger nur verlangen, wenn eine Pfändungen beim Schuldner ohne Erfolg verliefen.

Macht man bei Abgabe der Eidesstattliche Versicherung falsche Angaben auch ohne Absicht droht Strafe, auch beim Nichterscheinen zum anberaumten Termin, ordnet das Gericht zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Haft an. Dieser Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt, es drohen auch bis zu 6 Monate Haft wenn sich der Schuldner weigert die Eidesstattliche Versicherung abzugeben.


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