Autoversicherung

Eine Autoversicherung oder Kfz-Versicherung braucht jeder, der ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betreiben will. Deshalb wird bei der Zulassung eines Kfz eine Versicherungs-Doppelkarte benötigt. Zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Kaskoversicherung, ob Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung oder eine Teilkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Die Summe der Selbstbeteiligung können Sie nach eigenen Ermessen festlegen. Hat man sich für eine Kfz-Versicherung entschieden so ist man in der Regel für ein Versicherungsjahr gebunden. Mögliches Kündigungsrecht ist die regulären Kündigung des Vertrages bis zum 30. November, Sonderkündigungsrecht der Autoversicherung bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung, Kündigung im Schadensfall dort hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.


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